Die SPD-Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern werden aufgefordert gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, dass die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (im Westen 2003 → 5100 ) auch als obere Berechnungsgröße für die Ruhebezüge / Pensionen der Parlamentarier und Beamten gilt - d.h. darüber hinausgehende Bezüge finden keine Berücksichtigung bei Ruhebezügen / Pensionen.
Alle Reformen ob AGENDA 2010 oder Vorschläge anderer Parteien zielen auf Leistungsreduzierung bei Abhängigbeschäftigte und auf das untere Einkommenssegment. Die Entscheidungsträger sollten mindestens einen symbolischen Beitrag leisten ein erster Ansatz ist der oben gemachte Antrag.
Diese Änderung muss natürlich wegen der Beamtenalimentation - im GG* abgesichert werden.
*wichtig!!! Die Beamten können sich sonst auf die Fürsorge des Verfassungsgerichtes verlassen siehe z.B.: Entscheidung des 1. Senats zur Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Hinterbliebenenrenten von 60 auf 55%
Mehr zu dem Thema: www.bundesverfassungsgericht.de/
wo - ganz nebenbei - festgestellt wird, dass das natürlich nicht für Beamtenversorgung gilt. Oder Entscheidung des 2. Senats zur Besteuerung von Renten und Pensionen
Mehr zu dem Thema: www.bundesverfassungsgericht.de/
19. Nov 2007 - Schließen einer Gerechtigkeitslücke in der Altersversorgung war unsere erste Aktion -
oft vertröstet
die Dinge sind auf einem guten Weg
Jetzt wird klar für WEN!
Vertreten im Bund von einem Beamtenparlament - ergänzt durch Politschweinchen (Fahndung geistige Urheber 4. März 2005) und Einkommensmaximierer (Fahndung geistige Urheber - Dünnbrettbohrer aus dem Sauerland) die nicht daran denken sich verfassungskonform zu verhalten (BVG Urteil Offenlegung Nebeneinkünfte) schieben schlitzohrig ein nicht existierendes Problem: Ihre Diätenregelung vor - um dann unter dem Deckmantel des Abbaus von Versorgungsleistungen bei den Altersbezügen richtig zuzuschlagen!
Zum Genießen:
Das Dilemma mit der Diät -
Musste man bisher als Parlamentarier zwei Mal im Bundestag gewesen sein um einen Versorgungsanspruch zu haben reicht jetzt 1 Jahr
und die Absenkung dess Prozentsatzes gleicht man eben durch Anheben der Berechnungsbasis aus - Folgerung: DUMM (wir das Wahlvolk)
DREIST (unsere Volksvertreter)!