Historie

  

Hier zeigt sich, dass man die drei Maximierungsgesetze der Ökonomie
– die Käufer maximieren ihren Nutzen
- die Unternehmer ihren Gewinn und
- die Parteien ihre Wählerstimmen
um ein viertes Gesetz ergänzen (auf das schon Johann Heinrich v. Thünen hätte kommen können) muss:

Verwalter von Vermögen streben nach Ausbeutung anvertrauten Vermögens!

Das zeigt uns nicht nur das Beispiel Alterssicherung des Vorstands der Commerzbank – es wird noch deutlicher im Gerichtssaal 111 in Düsseldorf wo die Stützen unserer Gesellschaft ein so schauriges Bild bieten, wie selbst George Grosz es wohl nicht zu malen gewagt hätte

Bleibt zu hoffen, dass deren Arroganz die Eitelkeit der Richter so verletzt, dass unser Rechtstaat den Vermögensverwaltern Grenzen ihrer Anmaßung aufzeigt! Denn anders als zu v. Thünens Zeiten als der Gutsherr seinen Verwalter „auf die Rüben jagen“ konnte – hat der Aktionär heute keine Chance mit der Verwalterklicke ähnlich zu verfahren.