GG Art. 20.(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
… wirklich? Ein Blick auf Historie 9. Juli 2004 zeigt: Gerhard Schröders Agenda 2010 mit Umsetzung in den „Hartz-Gesetzen“ trugen den Sozialstaat zu Grabe.
Und nun die Entscheidung des Plenums des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html;
dabei die Anmaßung des Gerichts, die Verfassung besser gleich selbst zu ändern (Richter Gaier sei Dank für seine klaren Worte im Sondervotum – seinen KollegInnen schreibt er ins Stammbuch:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/up20120703_2pbvu000111.html
III. 3. … denn wenn - bildlich gesprochen - das Öffnen einer Tür verboten ist, dann kann es nicht erlaubt sein, sie auch nur einen Spalt weit zu öffnen.
Das ficht seine KollegInnen natürlich nicht an, schließlich strotzen sie vor Wichtigkeit (man denke nur an Roman Herzog – erinnert sich noch jemand?),
aber wir haben es uns mit der Einschätzung dieser Leute (Historie 8. Mai 2004, unwichtige Gedanken) etwas zu leicht gemacht –
Man schaue nach beim Grantler: http://www.grantlers-homepage.de/PDF-Grantler/Grantler037.pdf
aber welche Tür wurde jetzt geöffnet?
… ermächtigt … die Bundesregierung … im Fall des überregionalen Katastrophennotstandes
Einheiten der Streitkräfte einzusetzen
Dazu Richter Gaier:
… Der Versuch der weiteren Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis
eines „unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von katastrophischen Dimensionen“ wird der nötigen Klarheit und Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte,
gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der täglichen Anwendungspraxis - etwa bei regierungskritischen Großdemonstrationen - viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn
nicht gar voreilige Prognosen lassen.
Was wird geschehen, wenn die Bevölkerung gegen die Spielcasinos der Banken aufstehen?
Der Boden ist bereitet:
Einer wird die Verantwortung nicht scheuen und den (sozialdemokratischen?) Bluthund machen!
Glücklicherweise gilt GG Art. 20. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.